Bei typischen Erschütterungsüberwachungen wird überwacht ob die Anhaltswerte der DIN 4150-3 ("Erschütterungen im Bauwesen - Teil 3: Einwirkungen auf bauliche Anlagen") überschritten werden. Zweck der Messungen ist die Vermeidung von Schäden an Gebäuden. Bei Beurteilung nach der DIN 4150-2 ("Teil 2: Einwirkungen auf Menschen in Gebäuden") wird bewertet ob es zu unzumutbaren Erschütterungseinwirkungen auf die Menschen in den Gebäuden kommt. In besondere Fällen lassen sich auch Anhaltswerte zur Vermeidung von erschütterungsbedingten Setzungsvorgängen ableiten.
A. SH04/SHEZ
Auftraggeber: Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung - BBR
BV: Rückbau der Liegenschaft Dorotheenstraße 85-89 / Schadowstr. 4-6 und Neubau der Liegenschaft Schadowstraße 4 in 10117 Berlin für Zwecke des Deutschen Bundestages.
Dauer: Oktober 2017 - in Betrieb
Umfang: Erschütterungsüberwachungen an 3 Gebäuden
Zweck: Schutz der Gebäude, Vermeidung von Belästigungen.
B. UdL62: Unter den Linden 62-68
Auftraggeber: Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung - BBR
BV: Rückbau und Neubau der Liegenschaft Unter den Linden 62-68 (Elisabeth-Selbert-Haus) in 10117 Berlin für Zwecke des Deutschen Bundestages.
Dauer: Juli 2019 - in Betrieb
Umfang: Erschütterungsüberwachungen an Gebäuden
Zweck: Schutz der Gebäude, Vermeidung von Belästigungen.
C. F05: Erschütterungsüberwachungen beim Neubau von Depots und Werkstätten für die Staatlichen Museen zu Berlin (SMB) in
Berlin-Friedrichshagen
Auftraggeber: Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung - BBR
BV: Tiefbau- und Gründungsarbeiten für die Neubauten.
Dauer: Juli 2019 - in Betrieb
Umfang: Erschütterungsüberwachungen an 2 Gebäuden (Lagerhallen für Kunstgegenstände)
Zweck: Schutz der Gebäude, Schutz der eingelagerten Gegenstände vor Beschädigungen durch Erschütterungen.
Bei den folgenden Beispielen geht es nicht mehr um die Vermeidung von Schäden an Gebäuden, sondern um besonder hohe Anforderungen erschütterungsempfindlicher Geräte oder um die Bewertung von Erschütterungen in Nicht-Wohnräumen.
D. Weitere Baumaßnahmen mit Erschütterungsschutz und besonderen Anforderungen: z.B.:
D1: Erschütterungsschutz für technische Anlagen, Maschinen und Produktionsprozesse in der Bundesdruckerei in Berlin während Abbruch- und Tiefbauarbeiten.
D2: Erschütterungsüberwachungen im Bundeswehrkrankenhaus, Vivantes, Charitè bei Abbruch- und Tiefbauarbeiten an Labor- und Untersuchungsgeräten (z.B. MRT) zur Vermeidung von Betriebsstörungen.
D3: Erschütterungsschutz bei Sprengungen, Quellsprengungen, Bunker-Rückbau
E. Messungen der Gebrauchstauglichkeit von Brücken nach der VDI 2038 und anderen Richtlinien und Anhaltswerten:
F. Messungen an empfindlichen technischen Anlagen. Die DIN 4150-3 gibt Anhaltswerte zum Schutz der Gebäudestrukturen und der sich in den Gebäuden befindenden Personen vor. Diese Norm und der proportional verfasste Runderlass d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz bilden keine geeignete Beurteilungsgrundlage für Erschütterungsimmissionen bei besonderen Nutzungen von Gebäuden und Grundstücken wie sie bei Arbeitsstätten mit erschütterungsempfindlichen Apparaturen und Fertigungsgeräten vorliegen.
F1: Messung im Max-Planck-Institut Berlin zur Bewertung der Immissionen für besonders empfindliche technische Anlagen mit Laborausrüstung. Dabei werden die sog. VC-Kurven nach Gordon angewendet, das sind die vibration criteria (RMS-Werte für das Terzspektrum) der Schwingungsempfindlichkeiten VC-A bis VC-E.
F2: z.B. MTU-Ludwigsfelde: Erschütterungseinwirkungen auf Prüfmaschinen durch Staplerverkehr und Sandstrahlmaschinen
F3: Messungen in der Bundesdruckerei zum Schutz empfindlicher Produktionsprozesse vor baubedingten Erschütterungen
F4: Messungen in Umspannwerken
F5: Messung in Einrichtung mit Telekommunikation zum Schutz vor technischem Ausfall.
G. Messungen in besonderen oder repräsentativen Gebäuden, z.B.:
G1: Messungen in U-Bahnanlagen zum Schutz der U-Bahntunnel der BVG
G2: Messungen in Botschaften (.z.B. Marokkanische Botschaft), in repräsentativen Gebäuden (z.B. Landesvertretung von Bayern), in Gebäuden des Deutschen Bundestages (s.o.: SH04):
G3: Messungen in Krankenhäusern zum Schutz des Patientenwohls und zum Schutz erschütterungsempfindlicher Geräte und Untersuchungen, z.B. im Bundeswehrkrankenhaus, Vivantes, Charitè, Elisabeth-Krankenhaus
G4: Messungen in Instituten, Laboren, s. u. F
H. Messung von Erschütterungen des Schienenverkehrs und Prognosen für Neubauten. Der Nutzer des Gebäudes, bzw. der Bauherr muss vorher entscheiden ob die Einhaltung der normativen Anforderungen gemäß DIN 4150-2 ausreichend ist oder ob die Immissionen, die später im Neubau auftreten, nicht spürbar sein sollen. Bei Einhaltung der Anforderungen der DIN 4150-2 werden lediglich unzumutbare Belästigungen der Menschen in Gebäuden vermieden, die Erschütterungen können aber spürbar sein.
Bei bestehenden Schienenwegen ist relevant ob wesentliche Änderungen an den Abständen zwischen Gleisen und Gebäuden, an Anzahl Gleisstrecken, an den Zugklassen oder Zugfrequenzen sich so auswirken können, dass die Immissionen nach der Änderung um 25% zunehmen. Bei neuen Schienenverkehrswegen werden die Immissionen im Rahmen eines Planfeststellungsbeschlusses vorab untersucht.
H1: Messung der Erschütterungseinwirkungen des U-Bahnbetriebs auf einen Neubau in der Dennewitzstraße. Berechnung des Neubaus mit der FEM (Strukturberechnungen) und konstruktive Abstimmungen an drei Gebäuden derart, dass es zu keinen unzumutbaren Erschütterungseinwirkungen in den Wohnungen im Sinne der DIN 4150-2 kommt.
H2: Messung und Prognose der Erschütterungseinwirkungen von einer Betriebsbahn auf einen Neubau im Dahlemer Weg
H3: Messung der Erschütterungseinwirkungen von Straßenbahnen in Berlin und Potsdam mit Beratungen oder Vorschlägen zur Reduzierung der Einwirkungen durch konstruktive Änderungen am Gebäude oder durch Behebung von Fehlstellen an den Gleisen.
H4: Messungen an mehreren Gebäuden im Neubaugebiet Berlin-Friedrichswerder West zur Prognose der
Erschütterungseinwirkungen auf verschiedene Neubauten (Lagerung auf Federn und auf Elastomeren)