Ein Schwerpunkt unseres Angebots sind Erschütterungsüberwachungen von Gebäuden oder Bauwerken nach DIN 4150. Bei Baustellen werden temporär vergleichsweise hohe Erschütterungen emittiert, die auf benachbarte Bauwerke einwirken. Die DIN 4150 - "Erschütterungen im Bauwesen, Teil 3: Einwirkungen auf bauliche Anlagen"
- definiert Anhaltswerte, bei deren Unterschreitung erschütterungsbedingte Schäden an Gebäuden im Sinne einer Verminderung des Gebrauchswertes nach den bisherigen Erfahrungen nicht auftreten. Mit Erschütterungsüberwachungen kann die Einhaltung der normativen Anhaltswerte nachgewiesen werden, sofern bei Überschreitungen auf der Baustelle entsprechend auf einen Alarm reagiert wird. Im Teil 2 der o. g. Norm "Einwirkungen auf Menschen in Gebäuden" werden Anhaltswerte und Messverfahren genannt, um erhebliche Belästigungen von Menschen in Wohnungen vermeiden zu können.
Sind Labore, Krankenhäuser, Telekommunikationsanlagen, Computerserver, technische Anlagen, Geräte oder auch empfindliche Produktionsprozesse zu schützen, müssen entsprechende Anhaltswerte abgeleitet und überwacht werden, um Schäden, Störungen oder gar Ausfälle vermeiden zu können. Entsprechende Anhaltswerte können deutlich strenger ausfallen als die Normwerte und werden häufig für das Terzspektrum angegeben.
Die Anforderungen an die Messtechnik wird in der DIN 4150/45669 geregelt.